FAQ’s Gruppenflüge.com
Kann man online buchen?
Bei einer Vereins- und Gruppenreise wird buchungstechnisch anders verfahren
als bei einer Einzelbuchung mit anklickbaren festen Terminen. Größere
Kontingente müssen sowohl bei Hotels, Fähren, Fluggesellschaften etc. vorab
angefragt werden. Daher bitten wie Sie, uns im Kontaktformular ihre
reisespezifischen Wünsche zu erläutern. Sie erhalten dann unser Angebot, das ab
sofort als Gesprächsgrundlage dient. Und wissen Sie, was uns am liebsten
wäre? Sie greifen kurz zum Telefon und wir sprechen über ihre Reisewünsche – und
auf Wunsch rufen wir Sie natürlich mit unserem Rückrufservice auch gerne
zurück!
Was bedeutet eigentlich „Insolvenzversicherung“?
Erkundigen Sie sich im eigenen Interesse bei
Konkurrenzangeboten gezielt nach dem Kundengeld-Absicherer (in der Regel
eine Versicherung)! Nach den Bestimmungen des deutschen Reiserechts dürfen Vorauszahlungen auf den
Reisepreis nur gegen den Nachweis einer Insolvenzversicherung (Sicherungsschein)
erhoben werden. Eine Vorauszahlung des Reisepreises ist in
der Touristik üblich, da die meisten Vertragspartner
vor Ort (Hotels, Reiseleiter, Fähren o. ä.)
Geld im Voraus verlangen.
Sofern Sie sich keines professionellen Partners bedienen, erhalten Sie
Sicherungsscheine zum Nachweis einer Insolvenzversicherung gegen Hinterlegung
einer Garantieleistung und dem Nachweis Ihrer wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit von verschiedenen Versicherungs-gesellschaften. Wenn Sie Ihre
Reise mit gruppenflüge.com/Sagehorn Touristik organisieren, ist die
Kundengeldabsicherung natürlich schon enthalten
Warum sollte ich als Reiseorganisator nicht eine Reise in
Eigenorganisation durchführen?
Lesen Sie bitte unter „Reiseinfo“ unsere Ausführungen zu den
Reise-Haftungsrisiken für Vereine, Gruppen und Verbände.
Der Gesetzgeber lässt hier nur einen ganz kleinen Spielraum für
eigenveranstaltete Reisen. Risiken aus dieser Tätigkeit sind über die allgemeine
Vereinshaftpflichtversicherung nicht abgesichert. Da die Haftungssummen z.T.
erheblich sein können (z.B. bei Insolvenz der Fluggesellschaft, bei einem
Busunglück etc.) muss hierfür eine besondere
Reiseveranstalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Wenn Sie Ihre
Reise über vereinsreisen.com buchen, geht jedes Haftungsrisiko auf uns über -
und das ist abgesichert.
Um sicher zu gehen, ist ein kompetenter Partner also in der Vorbereitung
heutzutage wichtiger denn je. Vereinsreisen.com hilft Ihnen bei der Gestaltung
und Sie können Ihre Vorstellungen in den Reiseverlauf
integrieren.
Sollte man sich bei einer Auslandsreise
zusätzlich krankenversichern?
Die Antwort lautet: Ja, weil es auch
wenig kostet! Erfragen Sie bei Ihrem Vertrauensmann in Versicherungsfragen einen
günstigen Tarif oder informieren Sie sich umfassend online auf unseren
Seiten. Bei Krankheit im Ausland entstehen häufig wesentlich höhere
Kosten, als im Inland. Gerade bei schwereren Eingriffen können diese Mehrkosten
viele tausend EUR betragen. Es gibt auch extra Tarife einer
Auslandskrankenversicherung für alle Teilnehmer einer Gruppe. Wir übersenden
Ihnen gerne diesbezügliche Informationen und stehen Ihnen jederzeit mit Rat und
Tat gerne zur Verfügung.
Ab wie viel Personen gilt man bei den Airlines
als Gruppe?
Hier hat sich die Gruppengröße von 10 Personen als Standard durchgesetzt.
Mindestens 10 Personen ergeben eine Gruppe, d.h. mindestens 10 Flugtickets
müssen ausgestellt werden. Weniger als 10 Personen gelten nicht als Gruppe mit
der Folge, dass Einzeltickets gebucht werden müssen.
Warum gibt es keinen Gruppenrabatt, wenn ich mit
einer Gruppe verreise?
Die Fluggesellschaften kalkulieren in der Regel die Sitze eines Flugzeugs mit
ganz unterschiedlichen Preisen, dies nennt man auch Yield Management. So gibt es
immer nur eine kleine begrenzte Anzahl an sehr günstigen Tickets, die als so
genannte Frühbucherrabatt-Tickets verkauft werden. Wenn man z.B. mit einer
Gruppe von 25 Personen verreist, würde das bedeuten, dass die ersten 5 ein sehr
günstiges Flugticket bekommen und die anderen 20 Reisenden ein teueres
Flugticket kaufen müssten. Da aber alle in der Gruppe den gleichen Preis zahlen
sollen, wird das Flugticket zu einem Durchschnittspreis verkauft. Dennoch gilt,
je eher man einen Gruppenflug bucht, umso günstiger ist der Preis.
Yield Management – nie gehört?
Das Yield Management (Ertragsmanagement) ist ein Instrument zur simultanen
und dynamischen, meist rechnergestützten Preis- und Kapazitätssteuerung. Vom
Prinzip her handelt es sich beim Yield Management um eine spezielle Form der
Preisdifferenzierung. Eine Besonderheit ist hier dabei, dass es auf einer
Kontingentierung basiert. Ist ein Kontingent aufgebraucht, ist der zugehörige
Tarif nicht mehr verfügbar. Eine Airline gibt z.B. 15 Plätze für 1 € frei
und 20 zum halben Preis. Wer zuerst kommt, bekommt den billigsten noch
verfügbaren Tarif - nach außen sieht es so aus, als würden die Preise mit der
Zeit steigen. Yield-Management schafft die Grundlage für die
Budgeterstellung und muss in alle Marketingaktivitäten integriert sein. Gutes
Yield-Management schafft eine gleichmäßige Auslastung auch bei stark
schwankender Nachfrage und maximiert den Gesamtertrag einer Leistungseinheit,
auch wenn die Durchschnittspreise geringer als geplant ausfallen können.
Ursprünglich wurde es von American Airlines im Zuge der Deregulierungen des
Luftfahrtsektors entwickelt. Inzwischen sind entsprechende Techniken und Systeme
bei jeder größeren Airline zu finden. Außerhalb des Luftfahrtsektors wird
Yield-Management vor allem bei Hotels, im Transportgewerbe und von
Autovermietungen eingesetzt (unter bestimmten Voraussetzungen generell für
Dienstleistungsanbieter geeignetes Instrument der Preispolitik).
Passagierliste: wann?
In der Regel müssen die Passagiernamen bis 30 Tage vor Abflug bei den
Airlines gemeldet werden. Diese Fristen variieren von Airline zu Airline
und sind auch von den Saisonzeiten abhängig. Die Bedingungen sind bei einzelnen
Airlines unter Umständen in der Hochsaison restriktiver als in der Nebensaison.
Der Gruppentarif -Vorteile?
Sobald ein Gruppentarif gebucht wird, werden von Anfang an Plätze in einem
Flugzeug geblockt, auch wenn man noch gar nicht genau weiß, welche Personen
mitfliegen. Somit ist eine flexiblere Handhabung bei den Passagiernamen gegeben.
Genauere Bedingungen sind airline-spezifisch sehr unterschiedlich. Diese
Bedingungen werden bei der Buchung einer Gruppenreise mitgeteilt. Meist müssen die konkreten Namen der Passagiere erst kurz
vor dem Ticketing angegeben werden. Falls vor der Ticketausstellung noch eine
Namensänderung durchgeführt werden muss, geschieht das in der Regel kostenlos -
dies wäre bei einem Einzelticket nicht so. Wenn sich nach der Ticketausstellung
noch Änderungen an Passagieranzahl und –namen ergeben, fordern die meisten
Airlines zwar Stornokosten, allerdings liegen diese in der Regel unter den
Stornokosten der Einzelbuchung. Einmal als Gruppe gebucht, steht der Gruppe der Anspruch
auf einen gemeinsamen Transport zu. So werden z.B. Schülergruppen nicht getrennt
fliegen müssen, falls eine Maschine ausfällt und die Passagiere auf
Ersatzmaschinen verteilt werden. Die vollständige Zahlung der Tickets erfolgt bei einer
Gruppenbuchung erst ca. 30 Tage vor Abflug (bei Ticketausstellung).
Einzeltickets hingegen müssten sofort bezahlt werden. Einige Airlines allerdings
verlangen bei Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 10 – 20 %.
Gruppentarif - welche Besonderheiten gelten
hier?
Ab einer Personenanzahl von 10 ist man von den Airlines verpflichtet einen
Gruppentarif zu buchen. Bei Nichtbeachtung dieser Regel kann es unter Umständen
zur Stornierung der Buchung oder zu einer Nachbelastung seitens der Airline
kommen. Ein Gruppentarif kann auch angewendet werden, wenn es sich
nur um einen einfachen Flug handelt. Ob Hinflug oder Rückflug ist dabei nicht
relevant. Bei individuellen Zubringerflügen zum Langstreckenflug muss nicht
gemeinsam geflogen werden. In der Regel kann ein Angebot von der Airline erst
erstellt werden, wenn die Gruppenreise weniger als 330 Tage in der Zukunft
liegt. Die Stornobedingungen bei einer
Gruppenbuchung sind in der Regel und erfreulicherweise kulanter als bei
Einzelbuchungen, so dass im Fall einer Stornierung der finanzielle Aufwand viel
geringer ist.
Was bedeutet „Linienflug“?
Ein Linienflug ist das Angebot eines Flugtransportunternehmens, zu bestimmten
Zeiten, die in einem Flugplan hinterlegt sind, um unabhängig von der
tatsächlichen Auslastung eine Transportleistung zu erbringen. Diese kann dann
für Personen oder Waren zu bestimmten Bedingungen gebucht werden. Im Gegensatz
zum Charterflug übernimmt hier die Fluggesellschaft das wirtschaftliche Risiko.
Außerdem werden in der Regel mehrere Flugklassen angeboten.
Was bedeutet „Charterflug“?
Der Charterflug ist im Gegensatz zum Linienflug eine nur
gelegentliche bzw. zu bestimmten Anlässen betriebene Beförderung von Personen
und Gütern. Der Begriff Charterflug bedeutet in Abgrenzung zum
Linienflug, dass ein Reiseveranstalter bei einer Fluggesellschaft auf eigenes
Risiko Flugplätze chartert/einkauft, um sie beispielsweise mit Unterkünften in
einem Hotel und einem Transfer vom Flughafen zum Hotel zu einer Pauschalreise zu
bündeln und dann zu einem Gesamtpaketpreis zu verkaufen.
Wie sieht es mit den Stornobedingungen
aus?
Meist müssen die konkreten Namen der Passagiere erst kurz vor der
Ticketausstellung angegeben werden. Falls vor der Ticketausstellung noch
Namensänderungen durchgeführt werden, geschieht dies in der Regel kostenlos.
Dies wäre bei einem Einzelticket nicht der Fall. Wenn sich nach der
Ticketausstellung noch Änderungen an Passagieranzahl und –namen ergeben, fordern
die meisten Airlines zwar Stornokosten, allerdings liegen diese auch weit unter
den Stornokosten, als bei einer Einzelbuchung. Die konkreten Stornobedingungen
werden erst bei der Buchung von der jeweiligen Airline bekannt gegeben.
Gruppenflüge mit Low Cost Airlines
Bei den Billigfliegern stehen niedrige Kosten an erster Stelle, um Sie zu
möglichst niedrigen Tarifen befördern zu können. In der Regel bekommen Sie
keine Mahlzeit und anderen zusätzlichen Service geboten, aber Sie bezahlen auch
nicht dafür. Meist erhalten Sie keinen Flugschein, sondern per E-Mail eine
Bestätigungsnummer und bei einigen Billigfliegern ein Ticket-Coupon.
Wann muss bezahlt werden?
Grundsätzlich gelten die Ausführungen in den Allgemeinen Reisebedingungen,
die auch die Modalitäten der Bezahlung einer Reise ausführlich beschreiben. In der Regel erhalten Sie eine Anzahlungsrechnung
in Höhe eines mit Ihnen abgestimmten Pauschalbetrages. Sie sind dabei der
alleinige Ansprech- und Abrechnungspartner und handeln im Auftrag Ihrer Gruppe.
Die Hauptrechnung ist dann - vergleichbar dem Busgeschäft - 30 Tage vor
Reiseantritt zahlbar. Durch Ab- und Anmeldungen bis zum Abfahrtstermin wird ggf.
eine weitere Abrechnung vor der Abreise erstellt.
Welche Unterlagen erhalte ich vor
Reiseantritt?
Ca. 10 – 7 Tage vor Reiseantritt und nach vollständiger Bezahlung erhalten
Sie unsere Reiseunterlagen auf dem Postwege zugeschickt. In der Mappe sind
enthalten:
- Info-Blatt/Info-Mappe mit Buchungscode und allen Detailangaben
- z.T. Hotelprospekte
- Hotel-Voucher
- Ggf. Voucher für Eintritte, Fähren, Restaurant-Besuche etc.
- Stadtpläne
- Vorschläge zur Ausgestaltung des weiteren Programms vor
Ort
Warum haben einige Hotels kein
Stern-Angabe?
Diese Betriebe haben an der freiwilligen Zertifizierung nicht teilgenommen.
Eine Bewertung des Betriebes ist damit aber nicht verbunden. Die
gängigsten Hotels und Gasthäuser im Gruppenbereich liegen zwischen ** und
****Sternen. **Hotel: Zweckmäßige und gute Gesamtausstattung mit
mittlerem Komfort. Die Ausstattung muss in einen guten Erhaltungszustand sein,
bei guter Qualität. Die Funktionalität steht im Vordergrund bei gepflegtem
Gesamteindruck. ***Hotel: Gute und wohnliche Gesamtausstattung mit gutem
Komfort. Ausstattung von besserer Qualität. Optisch ansprechender
Gesamteindruck, wobei auf Dekoration und Wohnlichkeit Wert gelegt wird. ****Hotel: Hochwertige Gesamtausstattung mit gehobenem
Komfort. Ausstattung in gehobener und gepflegter Qualität. Aufeinander
abgestimmter optischer Gesamteindruck von Form und Materialien. Lage und
Infrastruktur des Hauses genügen gehobenen Ansprüchen.
Können Sie neben Ihrem Reise-Know-how auch andere
Hilfestellungen zum Thema „Vereine und Verbände“ geben?
Hier fühlen wir uns in der Funktion als Beirat geradezu “berufen“ und
verweisen gerne auf den bdvv – den Bundesverband Deutscher Vereine und Verbände
(vgl.www.bdvv.de) . Die existierenden Verbände als »Dachorganisationen« sind
fachspezifisch ausgerichtet, d. h. auf den jeweiligen Vereinszweck bezogen
gegründet. Dies führt häufig dazu, dass die allgemeinen Informationen zu
zweckübergreifenden Themen wie Recht, Steuern, Fundraising, Mittel-verwaltung
und wirtschaftliche Geschäftsbetriebe wie Sponsoring und Benefizevents nicht
hinreichend zum Vorteil der Mitgliedsvereine »bedient« werden können. Der bdvv unterstützt die Vereine und deren Mandatsträger
bei der Vereinsarbeit in rechtlichen-, organisatorischen und steuerlichen Fragen
oder indem er Arbeitsgrundlagen wie Formulare und Verträge zur Verfügung
stellt. Darüber hinaus ist der bdvv bei der Suche nach Sponsoren
beratend tätig und bietet ein umfangreiches Seminarangebot für die Weiterbildung
im Bereich der Vereinsarbeit an. Der bdvv vertritt die Interessen der Vereine
gegenüber Behörden und Politik. Gerade durch den zunehmend starken Einfluss der
EU ist es wichtig, hier Flagge zu zeigen und so für den Fortbestand und den
Ausbau des Vereinswesens in Deutschland einzutreten.

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