Allgemeine Reiseinformationen
Zum Thema Reise gibt hier vereinsreisen.com wertvollle Tipps, Anregungen und
Links für Ihre Reiseplanung.
http://www.auswärtiges-amt.de/
http://www.wetter.com/
http://www.wetter.de/
Der Bundesverband Deutscher Vereine & Verbände
(www.bdvv.de)informiert:
Reise-Haftungsrisiken für Vereine & Verbände
Sie organisieren jährlich Ausflüge, Betriebsfeste und Reisen mit Ihrer
Gruppe, mit Ihrem Verein oder auch mit Ihren Freunden..... Das sollte auch so
bleiben! Aber... haben Sie wirklich alles bedacht, alle Risiken erfasst und
sind Sie auch persönlich abgesichert? Jede Reise beruht auf vielen rechtlichen
Grundlagen. Wenn Sie diese unbeachtet lassen oder Sie vielleicht gar nicht
kennen, haften Sie im Streitfall mit Haus und Hof - wollen Sie das? Wer
übernimmt die Verantwortung für Reiseroute, Unterkunft, Reiseleitung,
Formalitäten, etc.? Reisen gehören heute zum festen Bestandteil des
Vereinslebens. Bei der Vorbereitung einer Reise muss jedoch bereits daran
gedacht werden, wie die vielfältigen Gefahren und Risiken für die
Reiseteilnehmer, Organisatoren und Reiseleiter abgesichert werden können. Zu
beachten ist dabei die Gesetzesgebung (§ 651 K BGB), die vorschreibt, dass die
Veranstalter von Reisen ihre Reiseteilnehmer auch gegen Insolvenzen absichern
müssen. Dieses Gesetz gilt nicht nur für kommerziell tätige Reiseunternehmen
bzw. Reisebüros, sondern auch für die Vereine und Verbände.
Reiseveranstalter ist nach dem Wortlaut des Gesetzes
derjenige, der mindestens zwei Einzelleistungen der Reise zu einem Gesamtpreis
zusammenfasst (z.B. den Reisebus und die Unterkunft). Unabhängig von der
Gesetzesregelung ist den Personen, die eine Reise organisieren, oft nicht
bekannt, dass sie als Veranstalter sehr strengen gesetzlichen Regelungen
unterliegen, die neben der Absicherung des Insolvenzrisikos (Ausgabe von
Sicherungsscheinen) den Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung mit
hohen Deckungssummen erforderlich machen. Bei einer Nichtbeachtung dieser
Vorschriften können auch Geldstrafen verhängt werden.
Der Vereinsorganisator ist also Reiseveranstalter, wenn er mehrere
Reiseleistungen in einem Angebotspaket gebündelt zu einem Gesamtpreis anbietet
und die Gesamtheit der Reiseleistungen in eigener Verantwortung und für eigene
Rechnung organisiert, anbietet, durchführt und Vertragspartner des Kunden
ist. Die Haftung kann durch entsprechende Hinweise minimiert werden - ein
Haftungsausschluss ist gesetzwidrig und gilt nicht. Beispiele der
Haftungsbegrenzung: "Teilnahme auf eigene Gefahr, der Veranstalter haftet,
soweit gesetzlich zulässig nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz".
Gesetze zum Reisevertragsrecht EuGH, Urt. v. 30.04.2002 BGB § 651 a -
m Gewerbeordnung §§ 14, 146, 147 UWG § 7, 8 - unlauterer Wettbewerb GWB
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Die jeweiligen Industrie- und Handelskammern geben Informationsbroschüren mit
den Gesetzestexten aus und informieren, wenn Sie die Tätigkeit als
Reiseveranstalter anmelden möchten.
Die Lösung der Haftungsprobleme:
Vermitteln Sie die Reise und buchen Sie über einen Reiseveranstalter!
Reisevermittler ist, wer lediglich Reiseleistungen im
fremden Namen und auf fremde Rechnung vermittelt. Der vermittelte Vertrag kommt
nur zwischen dem Kunden und dem Anbieter der vermittelten Leistung (Flug, Bus,
Hotel) zustande. Die Vertragsabwicklung und die Abwicklung evtl.
Leistungsstörungen erfolgen zwischen den Vertragspartnern.
Zwischen Reisevermittler und Kunden kommt ein Geschäftsbesorgungsvertrag
zustande: Der Vermittler schuldet den fachgerechten Abschluss des
vermittelten Vertrages (z. B. Beherbergungsvertrag) und hat insoweit nur
Beratungs- und Informationspflichten.
Die Vermittlertätigkeit sollte aus dem Schriftverkehr hervorgehen. Besonders
auf
- Bewerbung
- Anmeldeformularen
- Auftrag zur Vermittlung
- Rechnungsstellung
- Nennung der Leistungsträger/Reiseveranstalter mit Firmennamen und
Anschrift
- Buchungsbestätigungen des Reiseveranstalters weitergeben - keine eigenen
Belege ausstellen.

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